Ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Auszubildenden im Rettungs­dienst,

dem Rettungsdienstbetreiber und den Notfall­sani­tät­er­schulen ist der Praxisanleiter. Praxisanleiter wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungs­ver­or­dnung für Notfall­sanitäter (NotSan-APrV) sowohl an der Beruf­saus­bildung künftiger Notfallsanitäter als auch an der Ausbildung künftiger Rettungs­sanitäter entscheidend mit. 


Im Rettungsdienst übernehmen sie die Aus­bildung am Lernort Lehr­rettungs­wache und sind das Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Hand­lungs­kom­petenz bei den Auszubildenden bei.








Zugangsvoraussetzungen:

  • Qualifikation als Notfallsanitäter;in
  • mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Notfallsanitäter;in

Kursdauer:

  • 300 Unterrichtsstunden in Unterrichtsblöcken aufgeteilt

Kosten:

  • 2.350 €


Nächster Kurstermin: