dem Rettungsdienstbetreiber und den Notfallsanitäterschulen ist der Praxisanleiter. Praxisanleiter wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter als auch an der Ausbildung künftiger Rettungssanitäter entscheidend mit.
Im Rettungsdienst übernehmen sie die Ausbildung am Lernort Lehrrettungswache und sind das Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz bei den Auszubildenden bei.